18.04.2013 / Artikel / Sicherheit /

Aktuelles aus der Frühlingssession des Grossen Rates

CVP mit der Annahme des Hooligan-Konkordats.

Die Gewalt die von sogenannten Fans ausgeht muss gestoppt werden. Die Erweiterung des Konkordats zielt auf die gewaltbereiten Fans und ihr Umfeld. Die Regelungen des Konkordats sind so ausgestaltet, dass die normalen Matchbesucher möglich wenig eingeschränkt werden. Mit der Annahme des Hooligan-Konkordats wird die Motion von CVP-Grossrat Daniel Kast für eine Bewilligungspflicht von Sportgrossveranstaltungen umgesetzt. Er wirkt bei der Beratung des Hooligan-Konkordats als Kommissionspräsident.

Das Ziel der Erweiterung die Gewalt bei Sportanlässe und die Kosten für die Polizeieinsätze zu reduzieren. Im Weiteren soll verhindert, dass auch in Zukunft viele Polizistinnen und Polizisten an Sportveranstaltung eingesetzt und andernorts abgezogen werden müssen.

Die Gemeinde werden mit dem überarbeiteten Konkordat nicht nur für die Sicherheit um die Stadien und auf den An- und Abreisewegen zuständig sein und die dort anfallen Kosten berappen müssen, sondern sie können auf die Regel, die vor, während und nach dem Spiel gelten Einfluss nehmen können.

Das Konkordat ist so konzipiert, dass möglichst nur diejenigen Personen betroffen von Einschränkungen sind, die selber gewalttätig sind oder sich im Umfeld von tatsächlich gewalttätigen Sportbesuchern bewegen. Der Konkordatstext besteht fast ausschliesslich aus Kann-Formulierungen. Das ermöglicht, dass die Einsatzmittel dem prognostizierten Risiko angepasst werden können. Die CVP spricht sich klar dafür aus, dass das Konkordat nun mit Augenmass umgesetzt wird.