In der Diskussion um die Revision des Sozialhilfegesetzes hört man immer wieder die Meinung, dass den Betroffenen eine 8- bis 30-prozentige Kürzung der Leistungen für den Grundbedarf sehr wohl zugemutet werden könne. Wer solches behauptet, hat in der Regel kaum eine Ahnung, wie es in der Wirklichkeit aussieht. Man frage einmal bei jenen nach, die in der Sozialhilfe tätig sind, und zwar bei jenen, die mit den Menschen zu tun haben, die Mühe haben, mit den heutigen Leistungen der staatlichen Sozialhilfe kaum oder gar nicht durch kommen. Die Katholische Sozialberatung Region Bern stellt in ihrem Jahresbericht fest, dass 2018 vor allem die Finanzgesuche an die Hilfskasse für Menschen in Not zugenommen hätten. Die Erfahrungen der kirchlichen Sozialarbeitenden in der Region Bern zeigten, wie finanzielle Herausforderungen bereits heute schon die grösste Belastung für die betroffenen Menschen seien. Wollen wir sie noch mehr an den Rand drängen? Deshalb Nein zum revidierten Sozialhilfegesetz und Ja zum Volksvorschlag.
Leserbrief zur kantonalen Abstimmung vom 19. Mai 2019 über die Revision des Sozialhilfegesetzes
Synes Ernst, Ostermundigen, Vizepräsident CVP Kanton Bern