Die UNO-Behindertenkonvention, welche für die Schweiz 2015 in Kraft getreten ist, hält in Art. 30 Abs 4 klar fest: «Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschliesslich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.»
Damit ist der Kanton Bern gefordert: Die CVP verlangt daher die Ausarbeitung eines kantonalen Gesetzes, das einen angemessenen Zugang zu Justiz, Verwaltung und zu öffentlichen Dienstleistungen für Personen gewährleistet, die mit Gebärdensprache kommunizieren. Dazu gehört auch der Gebärdensprachunterricht in Schulen oder die Kommunikation über die Webseiten der kantonalen Verwaltung. Die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft sind für das Thema Gebärdensprache zu sensibilisieren.
Die Anerkennung der Gebärdensprache wird dazu beitragen, die soziale Integration von Menschen zu fördern, die täglich wegen ihrer Hörbehinderung diskriminiert werden.
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Auskünfte:
- Mohamed Hamdaoui, Grossrat CVP, Biel-Seeland, +41 76 646 02 89
- Béatrice Wertli, Präsidentin CVP Kt. Bern, +41 79 873 88 08
- Synes Ernst, Vizepräsident CVP Kt. Bern, +41 79 432 09 73
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