Die CVP Kanton Bern plädiert für ein Ja zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm auf wegen ihre sexuellen Orientierung diskriminierten Menschen: Hass in unserer Gesellschaft ist überall entgegenzutreten – in gravierenden Fällen auch mit dem Strafrecht. Weiter empfiehlt die CVP den Stimmberechtigten, die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» abzulehnen – die Ziele sind zwar löblich, der bessere und schnellere Weg aber führt über eine ausgeweitete und verstärkte Nutzung der bereits bestehenden Systeme.
Wer aufgrund seiner Rasse, seiner Ethnie oder seiner Religion diskriminiert wird, kann sich heute aufgrund der im Strafgesetzbuch festgeschriebenen Rassismus-Strafnorm vor Gericht wehren. Dieser gesetzliche Schutz soll auf Menschen erweitert werden, die wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Letztlich geht es darum, eine bestehende Gesetzeslücke zu schliessen:
- Die aktuelle Rechtslage bietet Betroffenen keinen Schutz gegen pauschalisierte, allgemein herabwürdigende Äusserungen und Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung.
- Letztlich geht es um die Wahrung der Menschenwürde in unserer Gesellschaft. Meinungs- und Glaubensfreiheit bleiben gewährleistet. Strafbar werden jedoch Aufrufe zu Hass und Gewalt gegen homo- und bisexuelle Menschen. Nicht mehr, und nicht weniger.
Wohnbau: Gute Idee – bessere Umsetzung via bestehende Instrumente
Das Anliegen der Mieterverbandsinitiative ist grundsätzlich im Sinne der CVP Kanton Bern. Denn bezahlbarer Wohnraum ist gerade auch für Familien und den Mittelstand, für deren Interessen sich die Partei besonders engagiert, ein elementares Bedürfnis. Denn lehnt sie das Volksbegehren ab, weil sie vorgeschlagenen Fördermassnahmen für untauglich hält. Es geht um die folgenden Punkte:
- Mit dem Fonds de Roulement verfügt der Bund bereits heute über bewährtes Instrument zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dank dem Engagement der CVP-Fraktion hat das eidgenössische Parlament eine Aufstockung des Fonds von 250 Mio. Franken beschlossen, so dass der soziale Wohnungsbau in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau erhalten werden kann. Diese Förderung wird heute schon durch die Bundesverfassung garantiert. Zudem können Städte, falls nötig, eigene Massnahmen treffen.
- Das Festschreiben einer Quote von 10 Prozent an staatlich gefördertem Wohnungsbau ist ein riskanter Eingriff in den Wohnungsmarkt.
- Die in der Initiative angestrebte Quote würde zu einer massiven Steigerung der Subventionen und einer unerwünschten Erhöhung der Bürokratie führen.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der CVP Schweiz https://www.cvp.ch/de/kampagnen
Auskünfte:
- Béatrice Wertli, Präsidentin CVP Kt. Bern, 079 873 88 08
- Synes Ernst, Vizepräsident CVP Kt. Bern, 079 432 09 73
- Adriano Guerrieri, Parteisekretär CVP Kt. Bern, 076 327 79 89