Die Finanzierung der Sportförderung muss als Pflicht gesetzlich festgeschrieben werden. Dies fordert die CVP Bern in ihrer Vernehmlassung zum Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz).
Der Entwurf zum Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsetz) ist zu weich. Es braucht mehr Verbindlichkeit, mehr “Muss-” statt “Kann-Formulierungen. Das Gesetz muss sportpolitische Akzente setzen und dabei der Tatsache Rechnung tragen, dass der Sport als “Zement” der Gesellschaft von “unschätzbarer Bedeutung” ist.
Das Sportförderungsgesetz muss Grundlagen dafür schaffen, dass Veranstaltungen, wie die EURO 08, die für Bern Leuchtturmcharakter haben, wieder möglich sind. Kommerzielle Veranstalter müssen auf den Kanton als Partner zählen können, wobei hier ein spezielles Augenmerk auf strukturschwache Regionen des Kantons gelegt werden sollte (Skirennen Berner Oberland).
Mehr Engagement des Kantons erwartet die CVP sowohl bei der regionalen als auch bei der nationalen Vernetzung des Sports. Dringend braucht es ein Portfolio der Sportanlagen im Kanton.
Die Finanzierung der Sportförderung ist im Gesetz als Pflicht festzuschreiben. Nach Auffassung der CVP Kanton Bern soll diese mindestens so hoch sein wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Mindestens 50 Prozent sind per Gesetz direkt oder indirekt der Förderung des Breitensports zuzuführen. Wert legt die CVP Kanton Bern auf den Grundsatz, dass Zusammenarbeit gefördert und belohnt werde: “So sollten Vereine, die z.B. ihre Administration zusammenlegen oder gemeinsam eine Profitrainerin oder einen Profitrainer anstellen und so Kosten sparen, dafür auch belohnt werden.”
Vernehmlassung zum Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz)
Informationen:
- Béatrice Wertli, Präsidentin CVP Kanton Bern: 079 873 8808